Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen der DADG GmbH (nachfolgend als Anbieter bezeichnet) und Geschäftskunden des Anbieters (nachfolgend als Nutzer bezeichnet), welche die Software DMS (Dealer Management System) des Anbieters nutzen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen untergliedern sich in verschiedene Teile. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der jeweilige Regelungsgegenstand aus den verschiedenen Teilen dieser AGB zusammensetzen kann, entsprechend des Umfanges der vereinbarten und zu erbringenden Leistung. Für alle Vertragsverhältnisse gelten der allgemeine Teil dieser AGB sowie derjenige besondere Teil, in welchem Leistungen des Anbieters erbracht werden, insofern dies vorab vereinbart worden ist. Sind in dem jeweiligen besonderen Teil Bestimmungen vorgesehen, welche auch im allgemeinen Teil geregelt sind, so hat der besondere Teil Vorrang, insofern eine abweichende Regelung zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Teil gegeben ist. Dies gilt auch dann, wenn im allgemeinen Teil und im besonderen Teil sich widersprechende Klauseln beinhaltet sind.

Nachstehende AGB sind untergliedert in:

  1. Grundsätzliches für alle Verträge,
  2. Softwarebestimmungen und Regelungen im Hinblick auf die Nutzung von Software
  3. Service-, Support-, Beratungsleistungen.

Grundsätzliches für alle Verträge

§ 1 Allgemeine Bestimmungen / Anwendungsbereich

  1. Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Anbieter und Nutzer, wenn der Nutzer vom Anbieter einen Zugang zur Software DMS erwirbt (erhält) und / oder anschließende Service, Support- und / oder Beratungsleistungen in Anspruch nimmt. Der Anbieter wird nur gegenüber Geschäftskunden / Unternehmen tätig.

 

  1. Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen, geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer, welche im Zusammenhang mit Softwareprodukten des Anbieters stehen. Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.

 

  1. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Nutzer von diesen AGB abweichende Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Nutzers Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Nutzers werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung durch den Anbieter im Hinblick auf die Geltung vorliegt.

 

  1. Diese AGB erlangen Geltung nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Abgabe eines Angebotes und / oder Abgabe einer Annahme von Seiten des Nutzers bestätigt dieser, in seiner Eigenschaft als Unternehmer zu handeln sowie über die notwendige Vertretungsbefugnis zu verfügen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, diese Vertretungsbefugnis tatsächlich zu überprüfen.

 

  1. Die Bestimmungen „Grundsätzliches für alle Verträge“ finden in jedem Fall Anwendung. Insofern die besonderen Bestimmungen, bzgl. der vereinbarten Leistung, von diesen allgemeinen Bestimmungen abweichen und/oder eine ergänzende oder konkretisierende Regelung getroffen worden sind, so haben die Bestimmungen des besonderen Teils Vorrang.

§2 Vertragsabschluss / Angebot / Annahme / Testversion

  1. Das Offerieren von Leistungen auf der Webseite des Anbieters sowie sämtlichen Unterseiten und Internetauftritten stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ebenso sind auf der Internetpräsenz angegebene Preisangaben unverbindlich.

 

  1. Der Nutzer gibt sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, wenn er im Rahmen des Bestellvorgangs / Kaufvorgangs den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ tätigt. Der Anbieter behält sich vor, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme kann innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe des Angebotes erfolgen. Die Annahme erfolgt entweder durch Zur-Verfügung-Stellung des Online-Zugangs durch den Anbieter oder aber durch eine explizite Annahmeerklärung gegenüber dem Nutzer. Die Vertragsparteien können die Vorgehensweise zum Abschluss des Vertrages individuell abstimmen und einvernehmlich von der vorbenannten Vorgehensweise abweichen. Der Abschluss kann sowohl elektronisch als auch schriftlich, per E-Mail sowie per Post erfolgen.

 

  1. Abweichungen von diesen AGB sowie dem etwaigen Angebot bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vertrag kann ebenso über ein Webformular abgeschlossen werden.

 

  1. Der Anbieter behält sich jegliche Rechte, insbesondere das Eigentums-, Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Urheberrecht, an sämtlichen Unterlagen, insbesondere Kostenvoranschlägen sowie anderweitigen Angebotsunterlagen, vor, welche im Rahmen des Abschlusses des Vertrages ausgetauscht und zur Verfügung gestellt werden. Es ist dem Nutzer untersagt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, wenn hierzu vorab kein Einverständnis des Anbieters erteilt worden ist. Es wird auf § 5 Abs. 2 des allgemeinen Teils dieser AGB verwiesen.

 

  1. Der Anbieter behält sich vor, dem Nutzer eine Testversion zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt unentgeltlich. Der Zeitraum der Bereitstellung beträgt 2 Tage, sollte nicht ein anderweitiger Zeitraum von Seiten des Anbieters mitgeteilt worden sein. Mit Ablauf dieses Zeitraumes wird der Anbieter den Zugang, ohne vorherige Ankündigung, abschalten. Der Nutzer muss sämtliche Daten vorab sichern.

§3 Vertragsinhalt / Leistung Dritter

  1. Der vereinbarte Leistungsinhalt ergibt sich aus dem allgemeinen sowie dem jeweiligen besonderen Teil dieser AGB und den im Angebot / der Auftragsbestätigung vereinbarten Tätigkeiten, der Softwareübersicht, den Produktinformationen, der Datenschutzbestimmung sowie der Preisliste. Diese Bestandteile sind Gegenstand des Vertrages. Weitere Leistungsinhalte sind nur dann vertraglich geschuldet, insofern die Parteien dies gemeinsam festgelegt und schriftlich festgehalten haben.

 

  1. Der Anbieter ist berechtigt, sich Dritter zur Erfüllung der sich aus dem Auftrag mit dem Nutzer ergebenden Rechte und Pflichten zu bedienen. Insofern die Lieferung und / oder Bereitstellung von Software vertraglich geschuldet ist, gelten die Bestimmungen von Teil I. und von Teil II. dieser AGB und insofern in diesem besonderen Teil eine Lücke vorhanden ist gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insofern weitergehende Service-, Support- und / oder Beratungsleistungen vertraglich geschuldet sind, gelten die Bestimmungen von Teil II. und von Teil III. dieser AGB und insofern in diesem besonderen Teil eine Lücke vorhanden ist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Der Anbieter bietet die Software „DMS – Dealer Management System“ für Autohäuser und / oder Autohändler an. Die Softwarepakete unterteilen sich in die Tarife Bronze, Silber und Gold. Die jeweiligen Inhalte und Vergütungsmodalitäten sind der Softwareübersicht, den Produktinformationen sowie der Preistabelle zu entnehmen. Der Anbieter bietet weiterhin auf der Software aufbauende Service-, Support- und / oder Beratungsleistungen an.

§4 Urheber- und weitere Rechte / Freistellung

  1. Insofern nicht anderweitig vereinbart, erhält der Nutzer vom Anbieter das Recht, die übermittelten Arbeitsergebnisse und / oder Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Bei keiner anderweitigen schriftlichen Vereinbarung wird dem Nutzer mithin ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die vereinbarte Laufzeit begrenztes sowie räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht übertragen. Ein Verwertungsrecht sowie ein Übertragungsrecht, mithin das Recht zur Weitergabe der vertraglichen Leistungen an Dritte, wird nicht eingeräumt. Der Nutzer erhält entsprechend unlimitierte Benutzerzugänge. Es wird auf die Leistungsübersicht zum erworbenen Softwarepaket verwiesen. Es wird klargestellt, dass das Nutzungsrecht sich jeweils nur auf den jeweiligen Vertragspartner bezieht. Eine Weitergabe an Tochter-, Mutter- und / oder Schwestergesellschaften ist mithin nicht erlaubt.

 

  1. Der Nutzer übertragt Weiterverarbeitungs- sowie Nutzungsrechte an den vom Nutzer zur Verfügung gestellten Bildern und / oder Fotodokumentationen. Der Nutzer sichert zu, dass er an sämtlichen Bildern, Fotodokumentationen, Texten und weiteren dem Urheberrecht unterliegenden Dokumenten vollumfänglicher und ausschließlicher Rechteinhaber ist. Verstößt der Nutzer gegen diese Verpflichtung und wird der Anbieter hierdurch berechtigt in Anspruch genommen, so stellt der Nutzer den Anbieter vor sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei und trägt etwaige entstehende Schäden.

§5 Leistungsort / Lieferung / Verzug

  1. Insofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen von Seiten des Anbieters ab der Niederlassung des Anbieters, mithin ex works. Dienstleistungen und / oder anderweitige Leistungen, wie etwa Beratungsleistungen, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen auch vor Ort beim Nutzer erbringen. Erfolgt die Erbringung von Leistungen nicht ex-works, so ist der Anbieter berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Dies bedarf einer vorherigen Vereinbarung der Vertragsparteien.

 

  1. Die Software wird vom Anbieter online (E-Mail und Passwort) zur Verfügung gestellt und befindet sich auf dem Server des Anbieters.

 

  1. Die Lieferfristen bestimmen sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Insofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich die Lieferfrist nach den Angaben im Angebot des Anbieters. Der Beginn der Lieferfrist bedingt, dass der Nutzer seinen Mitwirkungshandlungen vollumfänglich und vertragsgemäß nachkommt. Die Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Verhältnis, wenn der Nutzer den Umstand der Verzögerung durch Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verursacht hat. Liefer- und sonstige Leistungsfristen des Anbieters verlängern sich ebenso in angemessenem Verhältnis, wenn unvorhergesehene Umstände im Rahmen höherer Gewalt eintreten, die selbst bei höchster Sorgfalt von Seiten des Anbieters nicht hätten verhindert werden können. Bei nicht fristgerechter Leistungserbringung ist der Nutzer verpflichtet, dem Anbieter eine angemessene Frist zur Leistungserbringung zu setzen.

§6 Preise / Vergütungsvereinbarung

  1. Die Vergütung richtet sich nach den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Regelungen, den Preistabellen sowie den Bestimmungen im Bestellprozess. Eine Individualvereinbarung, ggf. im zugrunde liegenden Angebot, geht den Regelungen dieser Ziffer vor.

 

  1. Sollte eine Einmalgebühr, unabhängig der monatlichen Nutzungsgebühr, vereinbart worden sein, so wird diese Einmalgebühr nach Abschluss des Vertrages zur sofortigen Zahlung fällig. Die monatliche Nutzungsgebühr ist monatlich im Voraus auf den Folgemonat zu entrichten (monatliche Vorfälligkeit). Die Gebühr für den ersten Monat berechnet sich quotal und orientiert sich an dem Tag, an welchem die Software zur Verfügung gestellt wird. Dieser erste Monat wird mit der ersten monatlichen Abschlagszahlung in Rechnung gestellt. Kommt der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so kann der Anbieter eine Mahngebühr in Höhe von € 5 netto für die Mahnung geltend machen, es sei denn, dass der Nutzer den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

§7 Testbetrieb / Datensicherung

Vor dem Einsatz von Software des Anbieters im produktiven Betrieb hat der Nutzer diese außerhalb des Echtbetriebs eingehend in all ihren Funktionen zu testen und auf Kompatibilität mit bestehenden Systemen zu prüfen. Hierbei auftretende Bedenken, Fehler oder etwaige Funktionsstörungen sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Ferner ist der Nutzer verpflichtet, vor Einsatz der Software des Anbieters seinen Datenbestand sorgfältig zu sichern. Auch im laufenden Produktivbetrieb hat der Nutzer stets darauf zu achten, dass seine Daten permanent gesichert werden. Der Anbieter haftet grundsätzlich nicht für einen Datenverlust beim Nutzer, es sei denn, er beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Anbieters.

§8 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Nutzer unterliegt der Untersuchungs- und Rügepflicht i.S.v. § 377 HGB. Der Nutzer hat die Leistungen und / oder Teilleistungen des Anbieters unverzüglich nach Ablieferung und / oder Bereitstellung der Leistungen zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist dieser dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Nutzer diese Anzeige, so gilt die zur Verfügung gestellte Leistung und / oder die übersandte Ware / Software als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Dies erlangt nur dann keine Gültigkeit, wenn der Anbieter den Nutzer arglistig täuscht.

$9 Gewährleistung / Schnittstellen

  1. Insofern nachstehend nichts Gegenteiliges geregelt ist, gelten im Hinblick auf die Sachmängelhaftung und die Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Mängelansprüche des Nutzers bestehen im Übrigen nur dann, wenn der Nutzer seinen Verpflichtungen gem. § 8 des allgemeinen Teils dieser Bestimmung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die übrigen gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Die Software des Anbieters beinhaltet Schnittstellen zu Drittanbietern (bspw. Automobilscout 24 / Mobile.de). Der Nutzer ist verpflichtet, die AGB sowie Nutzungsbedingungen des Drittanbieters zu akzeptieren und einzuhalten.

§10 Datenschutz / Mitwirkung des Vertragspartners
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Anbieter einzuhalten sowie beauftragte Dritte, Mitarbeiter und/oder Angestellte hierzu zu verpflichten. Der Nutzer ist verpflichtet, die vertragliche Tätigkeit des Anbieters aktiv und auf eigene Kosten nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Mitarbeitern des Anbieters ist jederzeit Zugang zu Informationen zu verschaffen, welche zur Vertragserfüllung notwendig sind. Der Nutzer wird weiterhin Mitarbeiter aus projektrelevanten Bereichen (Kontaktpersonen, sonstige projektspezifische Hilfskräfte) zur Unterstützung des Anbieters unentgeltlich zur Verfügung stellen und diese mit allen notwendigen Vollmachten ausstatten, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Diese zu benennenden Personen müssen über die fachliche Qualifikation verfügen, welche zur Unterstützung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendig und erforderlich sind.

§11 Mängelansprüche / Schadensersatzansprüche / Haftung / Haftungsausschluss

  1. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn Schäden oder anderweitige Störungen an Geräten, Leistungen oder ähnlichen Gegenständen entstehen, welche auf eine unsachgemäße Behandlung, eine fehlerhafte Bedienung und/oder zweckentfremdete Verwendung zurückzuführen sind. Das Erreichen eines wirtschaftlichen Erfolges des Nutzers ist nicht geschuldet.

 

  1. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht,
  • bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
  • bei Schäden, welche auf eine übergemäße Nutzung zurückzuführen sind
    und/oder zweckentfremdeter oder unsachgemäßer Nutzung zurückzuführen ist
  • mangelhafter Anbindung von anderweitigen Leistungskomponenten, etwa in Form von fehlerhaften Schnittstellen und / oder fehlerhaften Leistungskomponenten, welche über die Schnittstellen angebunden werden sollen,
  • Handlungen Dritter, welche auf die Funktionsfähigkeit der Lieferung Einfluss haben.

 

  1. Weitergehende Schadensersatzansprüche, als die in diesem Vertrag geregelten Ansprüche, in etwa wegen verzögerter Leistungserbringung und / oder Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zurückzuführen sind. Vorstehender Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes gehaftet wird, eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und/oder eine übernommene Garantie nicht eingehalten wird.

 

  1. Die in dieser Ziffer benannten Ausschlüsse möglicher Schadensersatzansprüche beziehen sich auch auf jegliches Verhalten von Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern des Anbieters.

 

  1. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters und / oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden ausgeschlossen.

 

  1. Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Der Anbieter wird Beginn und Ende der Hindernisse, insofern ihr dies möglich ist, umgehend anzeigen.

 

  1. Der Anbieter gewährt eine ordnungsgemäße Funktionsweise der übermittelten Leistungen, jedoch nicht den mit der Leistung beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg. Greift der Nutzer in die Leistung des Anbieters eigenständig ein und / oder beauftragt er einen Dritten, welcher in die Leistung des Anbieters eingreift, so haftet der Anbieter nicht für hieraus entstehende Mängel und / oder Schäden.

 

  1. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Anbieter vorbehaltlich der Bestimmungen dieser AGB nur, wenn der Nutzer sichergestellt hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

 

§12 Schlussbestimmungen / Gerichtsstandvereinbarung / Referenzen

  1. Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Anbieter ist berechtigt, bezüglich für den Nutzer erbrachter Leistungen auf die Tätigkeit des Anbieters hinzuweisen und die erbrachten Leistungen als Referenzen aufzuführen und / oder zu bewerben.

 

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ist der Sitz des Anbieters.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarung abgeändert werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

 

  1. Softwarebestimmungen und Regelungen im Hinblick auf Die Bereitstelliung von Software

 

§1 Inhalt / Umfang / Updates / Uprgrades / Verfügbarkeit

 

  1. Die Bestimmungen des besonderen Teils „Softwarebestimmungen und Regelungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Software“ sind vollumfänglich Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Nutzer, wenn dem Nutzer Software zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen wird. Nach Zustandekommen des Vertrages stellt der Anbieter dem Nutzer die Software über Browser und den Server des Anbieters zur Verfügung. Das Produkt / die Software wird ausschließlich online zur Verfügung gestellt. Der Zugang erfolgt über E-Mail sowie Passwort. Der Nutzer kann sich über den Browser einloggen und das Produkt nutzen. Nach Anmeldung des Nutzers werden die bestellten Funktionen freigeschaltet. Es wird explizit auf § 2 Abs. 2 von Teil I. dieser AGB verwiesen.

 

  1. Mit Beauftragung des Anbieters bezüglich der zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkten Zur-Verfügung-Stellung von Software erlangt dieser besondere Teil Gültigkeit. Die Erbringung von Wartungs-, Support- sowie Pflegeleistungen ist hiervon ausdrücklich nicht umfasst und bedarf einer individuellen Vereinbarung und ergibt sich aus Teil III. dieser AGB. Ebenso sind Installations- und Schulungsleistungen sowie Serviceleistungen und Anpassungsleistungen im Laufe des Vertragsverhältnisses nicht geschuldet und bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

 

  1. Erwirbt der Nutzer vom Anbieter das Recht zur Nutzung der Software, so wird der Anbieter den Nutzer, bei erstmaligem Erwerb, im Rahmen der Einrichtungsphase der Software, einmalig schulen und Hilfestellungen bzgl. der Einrichtung der Software geben. Diese Tätigkeit ist von der Softwaregebühr umfasst und verursacht keine weiteren Kosten. Die Einrichtungsphase darf 14 Tage nach Erwerb der Software nicht überschreiten. Alle weiteren Service-, Support- und / oder Beratungsleistungen sowie Hilfestellungen nach Ablauf der Einrichtungsphase sind kostenpflichtig. Es wird auf Teil III. dieser AGB verwiesen.

 

  1. Der Anbieter schuldet weder Updates noch Upgrades. Update bezeichnet kleinere Funktionsanpassungen, Dokumentations- und Datenbankerweiterungen und bezieht sich immer auf die gleiche Softwareversion. Upgrade bezeichnet den Umstieg auf eine neue Softwareversion und beinhaltet üblicherweise größere Funktionserweiterungen / Funktionsanpassungen sowie Änderungen im Datenbankumfang und der Dokumentation. Der Anbieter hat das Recht, Updates und / oder Upgrades eigenständig umzusetzen. Eine Verpflichtung des Anbieters, nach Zur-Verfügung-Stellung neuer Updates und / oder Upgrades, ältere Softwareversionen verfügbar zu halten, besteht nicht. Sollte der Anbieter Upgrades zur Verfügung stellen, so behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Upgrades dem Nutzer kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Stellt der Anbieter ein Upgrade zur Verfügung, so hat der Nutzer nach Beendigung der zum Zeitpunkt des Erscheinungsdatums des neuen Upgrades noch bestehenden Vertragslaufzeit das Recht, bezüglich des Upgrades einen neuen Vertrag abzuschließen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, bei Erscheinung / Veröffentlichung des Upgrades (der neuen Softwareversion), auslaufende Verträge der älteren Softwareversion nicht über die aktuelle Vertragslauzeit zu verlängern und ebenso keine neuen Softwarevereinbarungen bzgl. älterer Versionen abzuschließen. Mithin endet in diesen Konstellationen die Produktunterstützung für ältere Versionen.

 

  1. Die Aktivierung der Software gewährt eine unlimitierte Anzahl an Benutzerzugängen. Es wird explizit auf die Bestimmungen von § 4 Abs. 1 von Teil I. dieser AGB verwiesen.

 

§2 Urheber- und Nutzungsrechte

 

  1. Es gelten die Bestimmungen von § 4 „Grundsätzliches für alle Verträge“. Diese werden ergänzt und konkretisiert durch nachstehende Bestimmungen.

 

  1. Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software sowie etwaig überlassene Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Nutzer stehen über diese Bestimmungen hinausgehende Rechte nicht zu. Vom Anbieter in die Software integrierte Dritt-Software kann der Nutzer nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Nutzungsrechte nur in dem Umfang nutzen, wie es zum Betrieb der zur Verfügung gestellten Software erforderlich ist. Der Nutzer ist verpflichtet, die AGB und sonstigen Bestimmungen der Drittanbieter einzuhalten.

 

  1. Insofern nicht im Auftrag anderweitig vereinbart, erhält der Nutzer die zeitlich beschränkte, nicht-ausschließliche Befugnis, die Software in seinem Betrieb, dessen Angaben sich aus dem Auftrag ergeben, nur für eigene Zwecke entsprechend den Dokumentationsangaben zu nutzen. Mithin erhält der Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht. Es wird explizit auf die Anwendung von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 von Teil I. dieser AGB verwiesen. Die Lizenz umfasst einen unbegrenzten Benutzerzugang. Eine Nutzung der Software durch den Zugriff Dritter im Wege des elektronischen Datenaustausches / Datenfernübertragung ist von der Software nicht mit umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

  1. Jegliche wirtschaftliche Verwertung und / oder Weitergabe und / oder Überlassung an Dritte in jeglicher Form ist dem Nutzer untersagt und bedarf einer schriftlichen vorherigen Einwilligung des Anbieters. Eine Änderung der Software durch den Nutzer ist unzulässig. Ein Anspruch des Nutzers auf Herausgabe der Quellprogramme und der Entwicklungsdokumentation besteht nicht.

 

  1. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden. Sollten Dritte dem Nutzer gegenüber Ansprüche geltend machen, welche aus der Software des Anbieters resultieren oder in der Software des Anbieters ihren Ursprung haben, so hat der Nutzer den Anbieter hierüber umgehend zu informieren.

 

§3 Weitere Pflichten des Nutzers / Datensicherung

  1. Es gelten die Bestimmungen zur Mitwirkung des Nutzers des allgemeinen Teils diese Vertragsbedingungen. Darüber hinaus erteilt der Nutzer dem Anbieter rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen.
  2. Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse, Datensicherung etc. Der Nutzer wird seine Daten nach den anerkannten Regeln der Technik sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Die Pflicht zur Datensicherung ist fortlaufend.
  3. Der Nutzer trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Hierzu gehören die Anfertigung von Mängelberichten, Systemprotokollen und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten, von Zwischen- und Testergebnissen sowie andere zur Veranschaulichung des Fehlers geeignete Unterlagen.
  4. Der Nutzer bestimmt während des Zeitraumes der Nutzung der Software einen hausinternen Systemverantwortlichen sowie einen geeigneten Vertreter und wird diese Personen auf Verlangen des Anbieters mitteilen. Sowohl der Systemverantwortliche als auch dessen Vertreter müssen eine hinreichende Qualifikation aufweisen.

 

§4 Vertragsdauer / Kündigung

  1. Insofern die Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, so wird die Software auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
  2. Der Vertrag kann außerordentlich fristlos gekündigt werden, insofern ein außerordentlich fristloser Kündigungsgrund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen eine wesentliche Verpflichtung dieses Vertrages verstößt oder sich der Nutzer mit mindestens zwei monatlichen und fälligen Gebühren in Verzug befindet. In diesem Fall bleibt der Nutzer zur Entrichtung der für die ursprüngliche Vertragslaufzeit zu entrichtenden Nutzungsgebühr verpflichtet, welche mit rechtmäßigem Ausspruch der Kündigung sofort fällig wird, es sei denn, der Anbieter hat die Kündigung zu verschulden.
  3. Eine Kündigung darf sowohl schriftlich als auch per E-Mail erfolgen.

 

§5 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Nutzer unterliegt der Untersuchungs- und Rügepflicht im Sinne des allgemeinen Teils dieser Bestimmungen. Darüber hinaus wird dies wie folgt konkretisiert: Die Anzeige über die Mangelhaftigkeit, mithin die Fehlermeldung, muss Informationen über die Art des Fehlers, das Modul, indem der Fehler aufgetreten ist sowie die Arbeiten, die am Computer bei Auftreten des Fehlers durchgeführt wurden, enthalten. Der Fehler muss so beschrieben sein, dass er reproduzierbar ist. Die Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Nutzers, Fehler festzustellen und zu benennen.

 

§6 Gewährleistung / Datensicherung

  1. Die Datensicherungspflicht für vom Anbieter installierter Software und / oder etwaiger Updates / Upgrades obliegt dem Nutzer.
  2. Der Anbieter übernimmt die Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferte Software entsprechend dem vertraglich geschuldeten Inhalt genutzt werden kann. Eine Gewährleistung kann nicht übernommen werden, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software auf außerhalb der Software liegende Umstände zurückzuführen ist. Dies ist insbesondere der Fall, insofern die Fehlerhaftigkeit auf Hardware-Mängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten und / oder sonstigen aus dem Risikobereich des Nutzers stammenden Gründen resultiert. Kein Fehler ist insbesondere auch eine solche Funktionsbeeinträchtigung, deren Ursache in der sonstigen vom Nutzer verwendeten Software und nicht in der vom Anbieter gelieferten Software liegt.
  3. Der Nutzer trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern und händigt auf Anforderung entsprechende Dokumente aus. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bedingt, dass der Nutzer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht im Sinne von § 377 HGB und in Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Es wird insofern auf § 9 aus Teil I. sowie § 5 aus Teil II. dieser AGB verwiesen.

 

§7 Verpflichtung des Nutzers zur IT-Sicherheit / Verfügbarkeit

  1. Der Nutzer muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotentiale bei der Verwendung der Software des Anbieters zu vermeiden. Der Nutzer hat insbesondere die Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter vertraulich zu behandeln, und stets aktuelle und upgedatete Virenabwehrproramme und Firewalls zu verwenden. Sollte der Nutzer das vergebene Passwort verlieren oder aber ein unberechtigter Zugriff Dritter vorliegen, so ist der Anbieter hierüber umgehend zu informieren. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach und entsteht dem Anbieter hierdurch ein Schaden, so ist dieser vom Nutzer zu tragen.
  2. Der Anbieter ist bestrebt, die Dienste rund um die Uhr verfügbar zu halten, mit Ausnahme von geplanten Ausfallzeiten, welche vorab angekündigt werden, und Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter schuldet nicht die ununterbrochene und jederzeitige technische Verfügbarkeit der geschuldeten Leistung. Zeiten, in denen der Server oder die entsprechenden Programme aufgrund von planmäßigen Wartungen und außerplanmäßigen, insbesondere aufgrund sicherheitsrelevanter und / oder den reibungslaufen betrieblichen Ablauf erforderlich machender, dringlich notwendigen Maßnahmen, nicht zur Verfügung stehen, gehen nicht zu Lasten der Verfügbarkeit und stellen damit keine vertragliche Leistungsstörung dar. Der Anbieter ist aber verpflichtet, soweit möglich und zumutbar, den Nutzer mit einem zeitlichen Vorlauf über derartige Maßnahmen zu informieren.

 

§8 Vergütung / Vergütungsmodalitäten

Die Vergütung und Vergütungsmodalitäten richten sich nach den Angaben im Bestellprozess sowie den Preisblättern. Je nach dem, welche Software der Nutzer erwirbt, können einmalige Softwaregebühren sowie monatliche Softwaregebühren fällig werden. Art und Umfang der Softwaregebühren ergeben sich aus den Angaben im Bestellprozess. Es wird auf § 6 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 5 von Teil I. dieser AGB verwiesen, welche Anwendung finden.

 

Service- Support- Beratungsleistungen

 

§1 Inhalt / Umfang / Vertragsgegenstand

  1. Die Bestimmungen des besonderen Teils „Service-, Support- Beratungsleistungen“ sind vollumfänglich Gegenstand des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Nutzer, insofern insbesondere folgende Leistungen vollumfänglich oder in Teilen zu erbringen sind: Service, Support, Betreuung und / oder anderweitige Leistungen, welche die Betreuung des Nutzers im Hinblick auf von diesem eingesetzte und vom Anbieter bereitgestellte Software betreffen. Individualvereinbarungen können zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.

 

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Unterstützung des Nutzers bei der von ihm eingesetzten Software des Anbieters. Im Rahmen eines Supportvertrages wird der Anbieter gegenüber dem Nutzer fachliche Fragestellungen beantworten. Der Umfang des Supports umfasst hierbei die Benutzung der Software, den jeweiligen Leistungsinhalt der Software sowie entsprechende technische Fragestellungen.

 

  1. Erwirbt der Nutzer vom Anbieter das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht an einer Software, so wird der Anbieter den Nutzer, bei erstmaligem Erwerb der Software, im Rahmen der Einrichtungsphase der Software, einmalig schulen und Hilfestellungen bzgl. der Einrichtung der Software geben. Diese Tätigkeit ist von der Softwaregebühr umfasst und verursacht keine weiteren Kosten. Die Einrichtungsphase darf 14 Tage nach Erwerb der Software nicht überschreiten. Alle weiteren Service-, Support- und / oder Beratungsleistungen sowie Hilfestellungen nach Ablauf der Einrichtungsphase sind kostenpflichtig.

 

§2. Leistungsort

  1. Es gelten die Bestimmungen von § 5 des Teiles „Grundsätzliches für alle Verträge“. Diese werden konkretisiert durch nachstehende Bestimmungen. Die Leistung wird vorwiegend über einen Online-Zugang erbracht, nur wenn es die Umstände erfordern, erfolgt ein Vor-Ort-Einsatz, der gesondert beauftragt werden muss.
  2. Der Nutzer gewährleistet dem Anbieter Online-Zugang zu den IT-Lösungen. Dies erfolgt über das Internet. Der Zugriff über das Internet muss aus Sicherheitsgründen über eine gesicherte Verbindung erfolgen, wofür der Nutzer verantwortlich ist. Der Eintritt eines konkreten wirtschaftlichen Erfolges ist nicht geschuldet.

 

§3. Leistungszeiten / Leistungsumfang

  1. Als Leistungszeit gelten die regulären Geschäftszeiten des Anbieters. Dies sind die Zeiten Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:30 Uhr, Freitag 8 bis 14.30 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage sowie Feiertage im Freistaat Bayern.
  2. Supportanfragen sind ausschließlich entweder per E-Mail an den Account sales@audesk.de bzw. telefonisch an die Service-Hotline des Anbieters über die Rufnummer +49 9645 602660 zu richten.

 

§4. Mitwirkungspflichten des Nutzers

  1. Es gilt § 10 des Teiles „Grundsätzliches für alle Verträge“ sowie § 3 des Teiles „Softwarebestimmungen und Regelungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Software“, ergänzt durch nachstehende Regelungen.
  2. Zur Sicherstellung des Erfolges der Leistungen wird der Nutzer
  • sicherstellen, dass sich die durch ihn bereitgestellten IT-Systeme vor Vertragsbeginn in einem normalen funktionsfähigen Installations- und Betriebszustand befinden;
  • dem Anbieter eine geeignete Dokumentation seiner System-Infrastruktur zur Verfügung stellen, um im Servicefall einen schnellen Arbeitseinstieg zu gewährleisten;

–     mit Beginn des Vertrages, dem Anbieter verantwortliche Ansprechpartner sowie deren Stellvertreter namentlich benennen und diesbezügliche Änderungen während der Vertragslaufzeit mitteilen (Der Ansprechpartner sowie sein Stellvertreter müssen über hinreichende Qualifikationen verfügen, um eine infrastrukturelle Anbindung an das System zu gewährleisten);

–     Störungen unverzüglich melden und die jeweils benötigen weiteren Informationen wie z.B. Fehlerbeschreibungen, Protokolldateien bzw. notwendigen Online-Zugang zur Verfügung stellen sowie

–     eine geeignete Online Zugangsmöglichkeit z.B. VPN stellen;

 

§5. Preise / Zahlungsbedingungen / Laufzeit

Es gilt § 6 des Teiles „Grundsätzliches für alle Verträge“ und wird wie folgt erweitert. Entsprechend des tatsächlichen Leistungsumfangs erfolgt die Vergütung nach den zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen. Die Laufzeit des Vertrages ist individuell zu vereinbaren. Sollte eine individuelle und von diesen AGB abweichende Vereinbarung nicht getroffen werden, so erfolgt eine Abrechnung auf Stundensatzbasis bei einem Stundensatz in Höhe von € 100 netto je geleisteter Arbeitsstunde. Sollten im Rahmen der Leistungserbringung Kosten für die Leistungserbringung anfallen, so sind diese Kosten vom Nutzer zu tragen.

 

Stand: 06.02.2024